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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
von
ART-EXPRESSIONS
Gala &
Event Artist Duo
Der
Vertraglich vereinbarte brutto Gesamtbetrag, inklusive aller eventuell
entstandenen Nebenkosten, für die verbindlich gebuchten
Dienstleistungen, Leistungen, Verleihgegenstände, ..., sollte je nach Vertraglicher Vereinbarung,
gegen Rechnung, spätestens sechs Werktage im voraus auf das Konto von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, Frau
Michèle Lorenz, überwiesen
worden und auf das Konto bereits eingegangen sein, oder sofern Barzahlung
vereinbart, in bar (keine Schecks, Kreditkarten, oder sonstiges), direkt
vor der Darbietung bzw. vor dem Aufbau, bereitgehalten und gegen Rechnung an
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, an Frau
Michèle Lorenz, oder an Herr Lucas Javier Ayala, ausgezahlt werden. Bar Zahlung vor Ort, wird
von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nur
in besondere Ausnahmefälle (bei sehr kurzfristigen Buchungen von
kleineren Programmen, mit einem sehr geringen Brutto Gesamtauftragswert) und ausschließlich bei Engagements in Hamburg akzeptiert, in allen anderen
Fällen jedoch nicht! Akzeptierte
Zahlungsmethode wäre sofern nicht anders vereinbart, Vorkasse per
Überweisung. Sofern Vorkasse per Überweisung, Vertraglich
vereinbart sein sollte und die Überweisung nicht rechtzeitig, zum Vertraglich
vereinbarten Termin erfolgen sollte, bzw. das Geld nicht zum
Vertraglich vereinbarten Termin auf das Konto von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR,
Frau Michèle Lorenz, eingegangen sein sollte, kann die Erbringung der vertraglich
vereinbarten Dienstleistungen, Leistungen, Verleihgegenstände, ..., seitens
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht mehr gewährleistet werden.
Mit der Zahlung des brutto Gesamtbetrages und nach Erbringung der Vertraglich
vereinbarten Leistungen, durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz &
Lucas Javier Ayala GbR, sind sämtliche
Forderungen von Auftraggeber / Veranstalter, abgegolten.
Im Falle einer Vertragsmäßig vereinbarten Übernachtung der Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, müssten von seitens des Auftraggebers / Veranstalters, Hotel
Zimmer, in der erforderlichen Anzahl, wie Vertraglich vereinbart, mit Dusche, WC und Frühstück zur Verfügung gestellt werden.
Das Hotel wäre in diesem Fall vom
Auftraggeber / Veranstalter, zu buchen und abzurechnen.
Der Auftraggeber / Veranstalter sorgt für eine abschließbare,
beheizbare, warme und SAUBERE, private
Nichtraucher Garderobe (besonders wichtig bei Buchungen von Schlangen,
Feuershow, ...) mit Spiegel und Sitzmöglichkeiten
(Stühle), in der unmittelbaren nähe der Auftrittsfläche, sowie für
die Fläche der Darbietung und falls erforderlich und nicht anders
vereinbart, für die Ausstattung bezüglich Ton, Licht mit üblichen
Effekten sowie Handmikrofone. CD-Player, mit einer entsprechend guten Akustik, für die Showvorführungen, müsste bitte
vor Ort, unbedingt vorhanden sein.
Die Aufführungsfläche müsste bitte ausreichend groß, mit stabilem,
nicht scharfkantigem, rutschfestem Untergrund, warm, sauber und Wind
& Schlechtwetter geschützt sein! Bei Außenveranstaltungen trägt
der Auftraggeber / Veranstalter das Wetterrisiko.
Essen und Getränke im angemessenen Maße (je nach Dauer
der Anwesenheit bis zu drei Mahlzeiten, pro Tag, Frühstück,
Mittagessen, Abendessen), müssten bitte vom Auftraggeber / Veranstalter
für die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, für die Dauer der Anwesenheit am
Veranstaltungsort, kostenlos zur Verfügung gestellt werden! Andernfalls
wird eine Essenspauschale in Höhe von netto 15.- €, pro Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, pro Reise & Veranstaltungstag, gesondert berechnet
werden.
Die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, versteuern sich selbst. ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR
sind zu dem selbst Gesetzlich
Krankenversichert.
Zweck der Internetseite und den Angeboten von ART-EXPRESSIONS - Michèle
Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind unverbindliche,
Informationen und Darstellungen, der Möglichkeiten der Künstlerischentätigkeiten,
Programme, Dienstleistungen, Dekorationen, ... .
Die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, sind in der Darbietung und Gestaltung der
Programme, Dienstleistungen, Dekorationen, ... frei gestaltet. Künstlerische
oder sonstigen Anweisungen des Auftraggebers / Veranstalters oder weiterer
Dritter, unterliegen die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber /
Veranstalter ist der Charakter der Darbietung, Dienstleistungen, Art der
Dekorationen, ... bekannt.
Vor jedem Programm oder Aufführung, wird unmittelbar zuvor, eine
gesonderte Vorbereitungszeit von ca. einer Stunde benötigt. Bei Buchung mehrerer, aufeinander folgender Showvorführungen, wird eine
zwischen Pause von mindestens ca. einer Stunde, zwischen den einzelnen Showvorführungen
benötigt!
Die von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR
angebotenen Kinderunterhaltungsprogramme (wie z. B. Clown,
Kids-Fun-Programm, Kreative Kinderunterhaltung, Kinderschminken, ...)
dienen ausschließlich zur reinen Unterhaltung der Kinder und sind nicht
als Kinderbetreuung zu verstehen. Die Kinder werden dabei von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht
beaufsichtigt. Die Eltern, Erziehungsberechtigten oder Erwachsene
Begleitpersonen der Kinder, werden dabei von Ihrer Aufsichtspflicht
nicht befreit! ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala
GbR weisen jegliche Art von Haftung von sich. Es wird bei den von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR
angebotenen Kinderunterhaltungsprogrammen, keinerlei Verantwortung,
Aufsicht oder sonstiges der Kindern übernommen, dies bleibt in
der Verantwortlichkeit der Erwachsenen Begleitpersonen! Der Auftraggeber
/ Veranstalter verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss, dies
seinen Gästen, Kunden, ... unmissverständlich mitzuteilen und auf die
Einhaltung dieser Vereinbarung strengstens zu achten!
Der Veranstalter oder andere Personen dürfen von der Darbietung, nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Künstler
/ Crew / Auftragnehmer,
Aufzeichnungen auf Bild- o. Tonträger, bzw. Video, DVD, ... mitschneiden. Sofern
die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer damit nicht einverstanden sein sollten, müsste dies so akzeptiert
und unterlassen werden.
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR,
sowie die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, sind berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und
Videoaufnahmen der Veranstaltungen aufzuzeichnen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu
verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
Alle
konzeptionellen Ideen, gleichgültig ob sie zur Durchführung kommen
oder nicht, bleiben geistiges Eigentum von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR.
Zusatzbestimmungen bei Vermietung von Mietgegenständen: Dem
Auftraggeber / Veranstalter sind Art, etwa Aussehen und Betrieb des
Mietgegenstandes bekannt. Veränderungen am Mietgegenstand bleiben
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR,
vorbehalten.
Mietgegenstände dürfen von nüchternen Personen benutzt werden. Bei
Zuwiderhandlung und Ausschreitungen ist
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR,
berechtigt den Verleih des Mietgegenstandes abzubrechen. Die Benutzung
der Geräte ist in jedem fall auf eigene Gefahr.
Bei Verlust oder Beschädigung
jeglicher Art an den Mietobjekten, sowie eventuell durch die Mietobjekte
entstehenden Schäden jeglicher Art, Feuer, Wasserschaden, Vandalismus,
mutwillige Beschädigung, Diebstahl, ... während der Mietzeit, haftet
der Mieter / Auftraggeber / Veranstalter.
Die Mietgegenstände sind nicht durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz
& Lucas Javier Ayala GbR, haftpflichtversichert. Prüfen Sie deshalb
bitte, ob Sie eine gesonderte Versicherung benötigen.
Der Auftraggeber / Veranstalter
verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass der Standort der Mietgegenstände
an den Einsatztagen an eine hitze- und kältesicheren, trockenen,
diebstahlsicheren, sauberen Ort gewährleistet ist.
Aktionsflächen/Platzbedarf, wie
angegeben. Die Aufstellfläche muss ausreichend groß, eben und
waagerecht sein. Der Untergrund darf keine scharfkantigen Gegenstände
enthalten und muss sauber sein!
Der Veranstalter
garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für Lieferfahrzeug (e).
Falls erforderlich, stellt der Veranstalter für die Transportfahrzeuge
Einfahrt- und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR
geschickt bzw. ausgehändigt.
Der Auftraggeber / Veranstalter, sichert die Darbietung für
die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, Betriebshaftpflichttechnisch ab.
Betriebliches u. persönliches Risiko für die Veranstaltung trägt der
Auftraggeber / Veranstalter. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des
Auftraggebers / Veranstalters, sind die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, nicht
zum Auftritt verpflichtet. Bei anderen Ereignissen wie Nichterfüllung
z. B. durch höhere Gewalt, gelten die gesetzlichen Bestimmung.
Auftraggeber / Veranstalterwechsel, auch in Folge von
Neuverpachtung oder Verkauf o. ä. lösen den Vertrag nicht auf. Der
Auftraggeber / Veranstalter überträgt den Vertragsinhalt an seinen
Nachfolger zur Erfüllung.
Findet die Veranstaltung im Ausland
statt, verpflichtet sich der Auftraggeber / Veranstalter, Aufenthalts-
und Arbeitsgenehmigung für benannte Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, zu besorgen und
diese ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR,
rechtzeitig vorzulegen.
Evtl. GEMA-Gebühren, Tanz- oder Aufführungsbewilligungen
zu beschaffen, sowie sofern erforderlich die Abführung der Gesetzlich
vorgeschriebenen Künstlersozialkassenabgaben, sind Sache des
Auftraggebers / Veranstalters.
Sowohl der Auftraggeber / Veranstalter,
als auch die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, verpflichten sich, Auskünfte über die
Gage und Einzelheiten des Vertrages nicht an Dritte weiterzugeben.
Sofern die Künstler
/ Crew / Auftragnehmer, durch
einen Umstand, den sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit oder durch
Höhere Gewalt, wie z. B. Autopanne, Unfall, vereiste Straßen, ...),
verhindert sein sollten, entfallen die wechselseitigen Rechte und
Pflichten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, auch
nicht von
Seiten des Auftraggebers / Veranstalters. Findet der Auftritt aus Gründen
die einer der Vertragspartner zu vertreten hat nicht statt, ist dieser
zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 100% des vereinbarten Brutto
Gesamtbetrages, an den anderen Vertragspartner verpflichtet.
Für Engagements, Dienstleistungen, Dekorationsvermietungen, ...
jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen, zwischen ART-EXPRESSIONS - Michèle
Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR und deren Geschäftspartnern und
Kunden,
gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen erkennen
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR nicht an
und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
der Geschäftspartner und Kunden von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind lediglich dann
teil der getroffenen Geschäftlichen Vereinbarung und somit gültig, wenn
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, diesen
ausdrücklich und schriftlich zustimmen, andernfalls gelten diese als
nicht akzeptiert und sind kein Bestandteil der getroffenen
Geschäftlichen Vereinbarungen!
Geschäftskunden
von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR,
können die allgemeinen
Vertragsbedingungen von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas
Javier Ayala GbR, auf dieser Internetseite unter AGB einsehen
und diese bei Vertragsabschluss auf ihrem Rechner speichern
oder ausdrucken.
In BRD und Ausland, auch bei Übersetzungen
in andere Sprache, ist der deutsche Text als Ergänzung sowie das BGB maßgeblich.
Änderungen / Ergänzungen usw. dieser AGB bedürfen der
Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder Ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit
der AGB im übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung
treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB
eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Gegenüber Kaufleuten
gilt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand.
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