Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)


von


ART-EXPRESSIONS
Gala  &  Event  Artist  Duo




Der Vertraglich vereinbarte brutto Gesamtbetrag, inklusive aller eventuell entstandenen Nebenkosten, für die verbindlich gebuchten Dienstleistungen, Leistungen, Verleihgegenstände, ..., sollte je nach Vertraglicher Vereinbarung, gegen Rechnung, spätestens sechs Werktage im voraus auf das Konto von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, Frau Michèle Lorenz, überwiesen worden und auf das Konto bereits eingegangen sein, oder sofern Barzahlung vereinbart, in bar (keine Schecks, Kreditkarten, oder sonstiges), direkt  vor der Darbietung bzw. vor dem Aufbau, bereitgehalten und gegen Rechnung an ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, an Frau Michèle Lorenz, oder an Herr Lucas Javier Ayala, ausgezahlt werden. Bar Zahlung vor Ort, wird von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nur in besondere Ausnahmefälle (bei sehr kurzfristigen Buchungen von kleineren Programmen, mit einem sehr geringen Brutto Gesamtauftragswert) und ausschließlich bei Engagements in Hamburg akzeptiert, in allen anderen Fällen jedoch nicht! Akzeptierte Zahlungsmethode wäre sofern nicht anders vereinbart, Vorkasse per Überweisung. Sofern Vorkasse per Überweisung, Vertraglich vereinbart sein sollte und die Überweisung nicht rechtzeitig, zum Vertraglich vereinbarten Termin erfolgen sollte, bzw. das Geld nicht zum Vertraglich vereinbarten Termin auf das Konto von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, Frau Michèle Lorenz, eingegangen sein sollte, kann die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, Leistungen, Verleihgegenstände, ..., seitens ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht mehr gewährleistet werden. Mit der Zahlung des brutto Gesamtbetrages und nach Erbringung der Vertraglich vereinbarten Leistungen, durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind sämtliche Forderungen von Auftraggeber / Veranstalter, abgegolten.  

Im Falle einer Vertragsmäßig vereinbarten Übernachtung der Künstler / Crew / Auftragnehmer, müssten von seitens des Auftraggebers / Veranstalters, Hotel Zimmer, in der erforderlichen Anzahl, wie Vertraglich vereinbart, mit Dusche, WC und Frühstück zur Verfügung gestellt werden. Das Hotel wäre in diesem Fall  vom Auftraggeber / Veranstalter, zu buchen und abzurechnen.

Der Auftraggeber / Veranstalter sorgt für eine abschließbare, beheizbare, warme und SAUBERE,  private Nichtraucher Garderobe (besonders wichtig bei Buchungen von Schlangen, Feuershow, ...) mit Spiegel und Sitzmöglichkeiten (Stühle), in der unmittelbaren nähe der Auftrittsfläche, sowie für die Fläche der Darbietung und falls erforderlich und nicht anders vereinbart, für die Ausstattung bezüglich Ton, Licht mit üblichen Effekten sowie Handmikrofone. CD-Player, mit einer entsprechend guten Akustik, für die Showvorführungen, müsste bitte vor Ort, unbedingt vorhanden sein.

Die Aufführungsfläche müsste bitte ausreichend groß, mit stabilem, nicht scharfkantigem, rutschfestem Untergrund, warm, sauber und Wind & Schlechtwetter geschützt sein! Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber / Veranstalter das Wetterrisiko.

Essen und Getränke im angemessenen Maße (je nach Dauer der Anwesenheit bis zu drei Mahlzeiten, pro Tag, Frühstück, Mittagessen, Abendessen), müssten bitte vom Auftraggeber / Veranstalter für die Künstler / Crew / Auftragnehmer, für die Dauer der Anwesenheit am Veranstaltungsort, kostenlos zur Verfügung gestellt werden! Andernfalls wird eine Essenspauschale in Höhe von netto 15.- €, pro Künstler / Crew / Auftragnehmer,  pro Reise & Veranstaltungstag, gesondert berechnet werden.

Die Künstler / Crew / Auftragnehmer, versteuern sich selbst. ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR sind zu dem selbst Gesetzlich Krankenversichert.

Zweck der Internetseite und den Angeboten von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind unverbindliche, Informationen und Darstellungen, der Möglichkeiten der Künstlerischentätigkeiten, Programme, Dienstleistungen, Dekorationen, ... .  Die Künstler / Crew / Auftragnehmer, sind in der Darbietung  und Gestaltung der Programme, Dienstleistungen, Dekorationen, ... frei gestaltet. Künstlerische oder sonstigen Anweisungen des  Auftraggebers / Veranstalters oder weiterer Dritter, unterliegen die Künstler / Crew / Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber / Veranstalter ist der Charakter der Darbietung, Dienstleistungen, Art der Dekorationen, ... bekannt.

Vor jedem Programm oder Aufführung, wird unmittelbar zuvor, eine gesonderte Vorbereitungszeit von ca. einer Stunde benötigt. Bei Buchung mehrerer, aufeinander folgender Showvorführungen, wird eine zwischen Pause von mindestens ca. einer Stunde, zwischen den einzelnen Showvorführungen benötigt!

Die von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR angebotenen Kinderunterhaltungsprogramme (wie z. B. Clown, Kids-Fun-Programm, Kreative Kinderunterhaltung, Kinderschminken, ...) dienen ausschließlich zur reinen Unterhaltung der Kinder und sind nicht als Kinderbetreuung zu verstehen. Die Kinder werden dabei von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, nicht beaufsichtigt. Die Eltern, Erziehungsberechtigten oder Erwachsene Begleitpersonen der Kinder, werden dabei von Ihrer Aufsichtspflicht nicht befreit! ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR weisen jegliche Art von Haftung von sich. Es wird bei den von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR angebotenen Kinderunterhaltungsprogrammen, keinerlei Verantwortung, Aufsicht oder sonstiges der Kindern übernommen, dies  bleibt in der Verantwortlichkeit der Erwachsenen Begleitpersonen! Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss, dies seinen Gästen, Kunden, ... unmissverständlich mitzuteilen und auf die Einhaltung dieser Vereinbarung strengstens zu achten!

Der Veranstalter oder andere Personen dürfen von der Darbietung, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Künstler / Crew / Auftragnehmer, Aufzeichnungen auf Bild- o. Tonträger, bzw. Video, DVD, ... mitschneiden. Sofern die Künstler / Crew / Auftragnehmer damit nicht einverstanden sein sollten, müsste dies so akzeptiert und unterlassen werden.

ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sowie die Künstler / Crew / Auftragnehmer, sind berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen aufzuzeichnen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Alle konzeptionellen Ideen, gleichgültig ob sie zur Durchführung kommen oder nicht, bleiben geistiges Eigentum von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR.  

Zusatzbestimmungen bei Vermietung von Mietgegenständen: Dem Auftraggeber / Veranstalter sind Art, etwa Aussehen und Betrieb des Mietgegenstandes bekannt. Veränderungen am Mietgegenstand bleiben ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, vorbehalten. Mietgegenstände dürfen von nüchternen Personen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung und Ausschreitungen ist ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, berechtigt den Verleih des Mietgegenstandes abzubrechen. Die Benutzung der Geräte ist in jedem fall auf eigene Gefahr.
Bei Verlust oder Beschädigung jeglicher Art an den Mietobjekten, sowie eventuell durch die Mietobjekte entstehenden Schäden jeglicher Art, Feuer, Wasserschaden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, Diebstahl, ... während der Mietzeit, haftet der Mieter / Auftraggeber / Veranstalter. Die Mietgegenstände sind nicht durch ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, haftpflichtversichert. Prüfen Sie deshalb bitte, ob Sie eine gesonderte Versicherung benötigen. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass der Standort der Mietgegenstände an den Einsatztagen an eine hitze- und kältesicheren, trockenen, diebstahlsicheren, sauberen Ort gewährleistet ist. Aktionsflächen/Platzbedarf, wie angegeben. Die Aufstellfläche muss ausreichend groß, eben und waagerecht sein. Der Untergrund darf keine scharfkantigen Gegenstände enthalten und muss sauber sein!

Der Veranstalter garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für Lieferfahrzeug (e). Falls erforderlich, stellt der Veranstalter für die Transportfahrzeuge Einfahrt- und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR  geschickt bzw. ausgehändigt.

Der Auftraggeber / Veranstalter, sichert die Darbietung für die Künstler / Crew / Auftragnehmer, Betriebshaftpflichttechnisch ab. Betriebliches u. persönliches Risiko für die Veranstaltung trägt der Auftraggeber / Veranstalter. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Auftraggebers / Veranstalters, sind die Künstler / Crew / Auftragnehmer, nicht zum Auftritt verpflichtet. Bei anderen Ereignissen wie Nichterfüllung z. B. durch höhere Gewalt, gelten die gesetzlichen Bestimmung.

Auftraggeber / Veranstalterwechsel, auch in Folge von Neuverpachtung oder Verkauf o. ä. lösen den Vertrag nicht auf. Der Auftraggeber / Veranstalter überträgt den Vertragsinhalt an seinen Nachfolger zur Erfüllung.

Findet die Veranstaltung im Ausland statt, verpflichtet sich der Auftraggeber / Veranstalter, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für benannte Künstler / Crew / Auftragnehmer, zu besorgen und diese ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, rechtzeitig vorzulegen.

Evtl. GEMA-Gebühren, Tanz- oder Aufführungsbewilligungen zu beschaffen, sowie sofern erforderlich die Abführung der Gesetzlich vorgeschriebenen Künstlersozialkassenabgaben, sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters.

Sowohl der Auftraggeber / Veranstalter, als auch die Künstler / Crew / Auftragnehmer, verpflichten sich, Auskünfte über die Gage und Einzelheiten des Vertrages nicht an Dritte weiterzugeben.

Sofern die Künstler / Crew / Auftragnehmer, durch einen Umstand, den sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit oder durch Höhere Gewalt, wie z. B. Autopanne, Unfall, vereiste Straßen, ...), verhindert sein sollten, entfallen die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, auch nicht von Seiten des Auftraggebers / Veranstalters. Findet der Auftritt aus Gründen die einer der Vertragspartner zu vertreten hat nicht statt, ist dieser zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 100% des vereinbarten Brutto Gesamtbetrages, an den anderen Vertragspartner verpflichtet.  

Für Engagements, Dienstleistungen, Dekorationsvermietungen, ... jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen, zwischen ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR und deren Geschäftspartnern und Kunden, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen erkennen ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner und Kunden von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, sind lediglich dann teil der getroffenen Geschäftlichen Vereinbarung und somit gültig, wenn ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen, andernfalls gelten diese als nicht akzeptiert und sind kein Bestandteil der getroffenen Geschäftlichen Vereinbarungen!

Geschäftskunden von
ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, können die allgemeinen Vertragsbedingungen von ART-EXPRESSIONS - Michèle Lorenz & Lucas Javier Ayala GbR, auf dieser Internetseite unter AGB einsehen und diese bei Vertragsabschluss auf ihrem Rechner speichern oder ausdrucken.

In BRD und Ausland, auch bei Übersetzungen in andere Sprache, ist der deutsche Text als Ergänzung sowie das BGB maßgeblich. Änderungen / Ergänzungen usw. dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder Ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Gegenüber Kaufleuten gilt Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand.